im Anschluss an die Sitzung des ersten Gemeinderats am Freitag, den 20. März 2026, habe ich die Ehre, Sie über meine Wahl zum Bürgermeister unserer Gemeinde sowie über die Wahl meiner drei Stellvertreter zu informieren.
Zunächst möchte ich allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten herzlich zu ihrer Amtseinführung gratulieren und ihnen für ihr Engagement im Dienste unserer Gemeinde danken.
Ebenso möchte ich mich herzlich bei allen anwesenden Personen während dieser Sitzung bedanken. Eure Teilnahme zeugt von Eurem Interesse am demokratischen Leben unserer Gemeinde, wofür wir Ihnen aufrichtig dankbar sind.
Im Laufe dieser Gemeinderatssitzung wurden mehrere Abstimmungen durchgeführt, um die Organisation für das reibungslose Funktionieren unserer Gemeinde festzulegen. Zu den bereits beschlossenen wichtigen Maßnahmen gehört ein zentrales Versprechen unseres Wahlprogramms: die Reduzierung der Zahl der Beigeordneten auf drei sowie die Senkung der Entschädigungen für den Bürgermeister und seine Stellvertreter, im Sinne einer verantwortungsvollen und vorbildlichen Haushaltsführung.
Wir wünschen uns, dass bei den kommenden Abstimmungen zu den kommunalen Ausschüssen jede Gemeinderätin und jeder Gemeinderat seinen Platz findet und eine wesentliche Rolle übernehmen kann. Gemeinsam, in einem Geist des Respekts, des Dialogs und der Zusammenarbeit, werden wir eine Arbeit im Dienste der Erwartungen und des Gemeinwohls unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger aufbauen.
Seien Sie versichert, dass wir mit Verantwortung, Zuhören und Wohlwollen für unsere Gemeinde handeln werden.
Die Kommunalwahlen finden am 15. und 22. März 2026 statt.
FALLS SIE NOCH NICHT IM WÄHLERVERZEICHNIS EINGETRAGEN SIND, DENKEN SIE BITTE DARAN, SICH BIS SPÄTESTENS FREITAG, DEN 6. FEBRUAR 2026, ZU REGISTRIEREN.
Hinweis: Um sich in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde eintragen zu lassen, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
– Ihr Hauptwohnsitz befindet sich in der Gemeinde (oder Sie wohnen dort, z. B. bei Verwandten); – Sie sind in der Gemeinde steuerpflichtig; – Sie sind GeschäftsfĂĽhrer oder Gesellschafter eines Unternehmens mit Sitz in der Gemeinde.
WAHLOKAL IHRER GEMEINDE: FESTSAAL (neben dem Stadion) Ă–ffnungszeiten des Wahllokals: von 8:00 bis 18:00 Uhr.